Lagerregeln

Im Einzelfall können die hier aufgeführten Regeln von denen für Sonderveranstaltungen wie z.B. Pfingsten in Westernohe abweichen.

Anmeldung

Bei der Ankunft meldet sich die Leitung der Gastgruppe, wie telefonisch im Vorfeld besprochen, im Büro („Anmeldung“) des DPSG-Bundeszentrums an und gibt den ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen ab. Ausnahmen zu folgenden Regeln können nur mit der Hausleitung vereinbart werden.

Erste Hilfe

Im Notfall ist der Rettungsdienst unter der Notfallnummer 112 zu erreichen. Die Ersthelfer sind unter folgender Rufnummer zu erreichen:
Frau Julia Speicher: 02664-507-0
Herr Stefan Vogelsang: 02664-507-11

Jeder Zeltplatzbesucher ist verpflichtet, eigenes Verbandmaterial vorzuhalten.

Zeltplätze

Die Lagerplätze werden den Gruppen von der Hausleitung zugewiesen. Sie müssen in einem guten, ebenen Zustand erhalten bleiben. Weder dürfen neue Feuerstellen angelegt, noch Gräben oder Löcher ausgehoben werden. Aus ökologischen Gründen steht den einzelnen Plätzen grundsätzlich keine eigene Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung. Alle Waschhäuser verfügen über ausreichende Anschlüsse. Insbesondere ist darauf zu achten, dass: 

  • Stolperfallen, etwa durch Heringe und/oder Abspannseile, gesondert gekennzeichnet sind
  • Gasbehältnisse nicht ungeschützt im Freien lagern 
  • Gläser und Flaschen nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind 
  • Lagerbauten, die größere Mengen Wasser benötigen, nicht gestattet sind 
  • Lagerbauten vor der Abreise zu demontieren sind und die Materialien zurück an ihren Ursprungsort gebracht werden

Feuer auf dem Zeltplatz

Gemäß Landeswaldgesetz darf in einem Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald Feuer nur mit Genehmigung des Forstamtes angezündet und unterhalten werden. Keine Stelle auf unseren Lagerplätzen liegt nach amtlicher Feststellung mehr als 100 Meter vom Wald entfernt. Gästegruppen, die ein Lagerfeuer anzuzünden möchten, müssen daher mindestens eine Woche vorher eine Genehmigung beim Forstamt Rennerod beantragen; Telefon: 02664/9975-0, E-Mail: forstamt.rennerod@wald-rlp.de. Nur für Pfadfindergruppen konnte eine Ausnahmeregelung erreicht werden, sie benötigen keine Genehmigung durch das Forstamt.

  • Alle(!) Lagerfeuer dürfen ausschließlich in den bereitgestellten Feuerwannen oder in den eingefassten Feuerstellen aus Stein mit einem maximalen Durchmesser von 60 cm angezündet und unterhalten werden.
  • Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt abgebrannt werden – es ist eine Brandwache zu bestimmen. Diese muss volljährig sein und über ein funktionstüchtiges Mobiltelefon verfügen, um im Brandfall die örtliche Feuerwehr unter der Rufnummer 112 alarmieren zu können. 
  • An jeder Feuerstelle sind geeignete Löschgeräte (z.B. Schaufel, Löscheimer) und ausreichende Löschmittel (Wasser, Sand) zu platzieren. 
  • Gasbehältnisse dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zur Feuerstelle gelagert werden Fackelwanderungen sind in jedem Fall untersagt! Für Waldbrände, die auf das Anzünden und Unterhalten von offenen Feuern zurückzuführen sind, haftet die verantwortliche Gastgruppe gegenüber dem Bundeszentrum, weiteren Waldbesitzern und Dritten für den entstandenen Schaden!

Feuerlöscher

Es werden in allen Belegungs- und Waschhäusern Feuerlöscher vorgehalten. Diese werden in regelmäßigen Abständen gewartet. Die Feuerlöscher dürfen nur im Brandfall benutzt werden. Nach der Benutzung der Feuerlöscher, ist die Verwaltung zwecks Auffüllen zu informieren. Bei Beschädigung oder Betätigung der Feuerlöscher aus reiner Willkür, kann durch die Verwaltungsleitung eine Kostenforderung erfolgen.

Müll

Müll muss entsprechend der Sortiervorschriften der Westerwald-Abfallbeseitigung gesammelt werden. Die Einweisung erfolgt bei der Anmeldung und ist aktiv einzufordern.

Bauholz - Brennholz

Als Bauholz sind sämtliche Fichtenstangen auf dem Gelände zu betrachten. Sie dürfen weder zersägt noch verbrannt werden. Nach dem Lagerabbau müssen sie zu den Sammelstellen zurückgebracht werden. Brennholz steht ausreichend zur Verfügung. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Försters darf aus den umliegenden Wäldern kein Holz geholt werden!

Nachtruhe

Nach 22:00 Uhr ist auf allen Plätzen die Lautstärke zu reduzieren und um 23:00 Uhr muss es so leise sein, dass alle, die in der Nachbarschaft schlafen, auch schlafen können. Es darf weder „Bannerklau“ noch „Überfälle“ ohne Absprache mit den Leitungen der beteiligten Gruppen geben.

Verkehr

Das Befahren und Beparken der Plätze und Wege ist mit allen Fahrzeugen grundsätzlich verboten. PKW, Lieferwagen oder Versorgungsfahrzeuge dürfen nur zum Ent- und Beladen bis zum Lagerplatz fahren. Sie werden sonst auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt. Dies gilt auch für Wohnwagen und Wohnmobile. Die Kfz-Fahrenden haften für Schäden an den Zeltplätzen und Einrichtungen. Höchstgeschwindigkeit auf der Zufahrt zum Bundeszentrum: 30 km/h, auf allen Wegen des Bundeszentrums: Schrittgeschwindigkeit (5 km/h). Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

Busse

Alle Busse fahren grundsätzlich zum Parkplatz am „Altenberg“. Die Zufahrt zum „Kirschbaum“ ist für Busse gesperrt.

Natur- und Umweltschutz

Das Bundeszentrum der DPSG liegt in einem Schutzgebiet. Viele Pflanzen- und Tierarten stehen unter Naturschutz. Schonungen und Forstkulturen dürfen nicht betreten, Bäume und andere Pflanzen nicht beschädigt werden, die gilt auch für „Schnitzereien“ in Bäumen. Bei nächtlichen Aktivitäten außerhalb der Zeltplätze müssen die Gruppen auf den Waldwegen bleiben. Haustiere – insbesondere Hunde – sind im DPSG- Bundeszentrum nicht gestattet! Wir appellieren dringend, Abfälle auf den Plätzen und bei Wanderungen ordentlich zu entsorgen, auch wenn der Verursacher nicht eindeutig klar ist.

Verantwortung und Haftung

Der Rechtsträger des DPSG-Bundeszentrums haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Aktivitäten der Gruppen oder deren Verhalten entstehen. Die Verantwortung liegt nur bei den Gruppenleitungen. Sachbeschädigungen an Einrichtungen sind unverzüglich der Hausleitung zu melden, insbesondere wenn Gefahr in Verzug vorliegt. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind streng einzuhalten. Harte Alkoholika (branntweinhaltig) sind im DPSG-Bundeszentrum grundsätzlich untersagt! Wir appellieren an einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol und erinnern die Leitungen an ihre Vorbildfunktion. Bei groben Verstößen gegen diese Regeln kann die Hausleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Gruppen, aber auch Einzelpersonen vom Gelände des DPSG-Bundeszentrums verweisen. Auf dem Gelände und in den Häusern des Bundeszentrums dürfen grundsätzlich keine Waren angeboten und verkauft werden.

Waschhäuser

Die Waschhäuser sind von den Zeltplatzgruppen selbst zu reinigen. Ein Reinigungsplan hängt am jeweiligen Waschhaus aus und auch alle, für die Reinigung benötigten, Putzmittel befinden sich im Schrank im Waschhaus. Zu Reinigen sind die Waschbecken und Toiletten, sowie der Boden und weitere grobe Verschmutzungen. Sollte etwas fehlen, bitte in der Anmeldung Bescheid geben, damit alles schnellstmöglich ersetzt werden kann.

Abmeldung

Spätestens am Abreisetag rechnet die Leitung der Gastgruppe, nach Absprache mit einem Mitarbeitenden des Bundeszentrums, die Lagergebühren ab. Ausgeliehene Materialien müssen zuvor zurückgebracht werden. Der Platz ist in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. Wir behalten uns es vor, im Nachhinein festgestellte Schäden, die eindeutig einer Gruppe zuzuordnen sind, nachträglich dieser – in vorheriger Absprache – in Rechnung zu stellen. Eigene Anfahrtsbeschilderungen sind wieder zu entfernen. Wir freuen uns auf Ihren und Euren nächsten Aufenthalt!

Stand Februar 2018

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